Lebenswelten

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Das kann teuer werden!

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gehen inzwischen über die Behandlung von Krankheiten hinaus.
Es lassen sich drei große Bereiche ausmachen:
 
1. Gesundheit fördern: Früherkennung und Vorsorge
Dazu gehören Leistungen während der Schwangerschaft, die dazu beitragen, dass es Mutter und Kind gut geht, und später dann die wichtigen Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, um Krankheiten und Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen. Außerdem werden viele Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Andere Vorsorgeleistungen sind beispielsweise die regelmäßigen Checks beim Zahnarzt oder Nichtraucherkurse.
 
2. Bei Krankheit helfen
Der Großteil der Leistungen betrifft die Behandlung von Krankheiten, damit die Menschen wieder gesund werden können. Leider ist eine Heilung nicht immer möglich. Dann geht es darum, mit der Krankheit leben zu lernen und Verschlimmerungen zu verhindern.
 
3. Rehabilitation
Oft ist nach der akuten Behandlung weitere Unterstützung nötig, beispielsweise nach einem schweren Sportunfall. Das geschieht in einer Rehaklinik. Dort kümmern sich Ärzte, Krankengymnasten, Ernährungsberater (Ökotrophologen) und wenn nötig Psychotherapeuten um die Patienten.
 
Die Kasse zahlt. Außer ...
Bei all diesen Leistungen gibt es eine Einschränkung: Es wird nur bezahlt, was auch medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Das heißt, wenn beispielsweise verschiedene Medikamente gleich gut für eine Behandlung geeignet sind, muss das günstigere verwendet werden. Außerdem sind z. B. Sportuntersuchungen und das Entfernen von Tätowierungen keine Kassenleistung.
 
Wer wenig verdient, zahlt weniger Beiträge
Manche medizinische Behandlung geht ganz schön ins Geld. Das gilt erst recht für aufwendige Untersuchungen. Aber ganz egal, ob jemand monatlich 150 Euro an seine Krankenkasse zahlt oder 300 Euro, er erhält das, was medizinisch notwendig ist. Daher ist es Pflicht, jeden Monat Beiträge zu zahlen, auch wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Kinder und Jugendliche müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aber keine Beiträge an die Krankenkasse bezahlen. Sie sind durch die Eltern mitversichert. Während eines Studiums verlängert sich die beitragsfreie Zeit sogar noch.
 
Fragen zum Thema beantworten euch die Experten der GEK unter info@gek.de (Stichwort „Herzlichen Glückwunsch, Deutschland“)
 
Bildquelle: © Zeitbild (Film)

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timbuktu

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